Rufen Sie uns an für eine kostenlose Erstberatung
0621 / 391820 22
Mo - Fr: 08:00 - 22:00
Sa - So:  10:00 - 18:00

Sie wurden wegen Filesharing abgemahnt?

Tief durchatmen. Wir helfen Ihnen.

Bleiben Sie ruhig.

Abmahnungsschreiben können einen ganz schön nervös machen. Damit Sie Ihre Nerven behalten können, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung.

Unterschreiben Sie nichts.

Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Damit könnten Sie gleichzeitig Ihre Schuld eingestehen. Und diese wollen wir doch erst einmal überprüfen.

Zahlen Sie nichts.

Die geforderten Beträge liegen häufig bei mehreren hundert Euro. Bei fehlerhafter Abwicklung kann es schnell mehr werden. Unser Ziel ist es, dass Sie nichts oder deutlich weniger bezahlen.

Rufen Sie an.

In unserer kostenlosen Erstberatung
erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen.

0621 / 391820 22

Fordern Sie Ihre kostenlose Erstberatung an

Gönnheimer & Zander unterstützen Sie im Kampf gegen den Abmahnwahn.

Sie haben eine Abmahnung wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben?

Dann bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und nutzen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht! Rechtsanwalt Dr. Frank Zander, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht steht Ihnen mit seinem Team auch am Wochenende für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung!

Wir sind für Sie da!

oder rufen Sie an unter

0621 / 391820 22

Filesharing-Abmahnungen von

Daniel Sebastian

Nimrod Rechtsanwälte

.rka Rechtsanwälte

Gutsch & Schlegel

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Waldorf Frommer

Waldorf Frommer Bildabmahnung

WeSaveYourCopyrights

Filesharing Abmahnungen

Klageverfahren/Mahnbescheid

Abmahnung Filesharing

Jährlich trifft es mehrere zigtausende Internet-Nutzer – eine Abmahnung wegen Filesharings, beispielsweise von Waldorf Frommer, Daniel Sebastian oder der Kanzlei Kornmeier und Partner landet im Briefkasten. Hier erhalten Sie alle Informationen, um nach Erhalt einer solchen Abmahnung beruhigt die nächsten Schritte planen zu können. Wir haben die Erfahrung aus der Bearbeitung von mehreren tausend Fällen im Bereich des Filesharings und helfen Ihnen gerne. Rechtsanwalt Dr. Zander ist zudem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Uns zu beauftragen, ist denkbar einfach – füllen Sie einfach das Mandatsformular aus, welches Sie hier downloaden können. Informationen zu Kosten können Sie jederzeit unverbindlich am Telefon erfragen oder Sie schauen auf unserer Seite unter Beauftragung.

„Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“ oder „Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen“ – was ist das eigentlich?

Im Falle einer Filesharing-Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk zugänglich gemacht wurde. Oftmals sind es einzelne Lieder, ein Musikalbum oder ein Film, der Gegenstand der Abmahnung ist. Gefordert werden Beträge, die sich oft zwischen 300 und 2.400 Euro bewegen. Die Kanzlei bietet einen Vergleich an – Sie sollen einen Betrag zahlen und geben eine Unterlassungserklärung ab und die Angelegenheit wäre dann erledigt. Stopp! Das sollten Sie nicht tun!

Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung Filesharing?

Sie sollten auf alle Fälle Ruhe bewahren und nicht hektisch etwas unterschreiben! Hier die wichtigsten ersten Schritte in Kürze:

  • Ruhig bleiben!
  • Keine beigefügten Erklärungen unterschreiben!
  • Kostenlose Erstberatung nutzen!

Sie sollten eine Unterlassungserklärung abgeben, allerdings eine abgeänderte, modifizierte Unterlassungserklärung, die kein Schuldanerkenntnis enthält. In der Folge kann man dann mit anwaltlicher Hilfe versuchen, die Forderung abzuwehren oder zu reduzieren. Anders als in der Filesharing-Abmahnung dargestellt, gibt es durchaus Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen eine solche Abmahnung zu wehren. Beispielsweise hat der Gesetzgeber mit der Reform des § 97a UrhG, welcher die Abmahnungskosten regelt, neue Anforderungen an Form und Inhalt einer Abmahnung gestellt. Verstößt eine Abmahnung gegen diese Vorschrift, ist sie unwirksam und es können keine Kostenerstattungsansprüche seitens des Rechteinhabers geltend gemacht werden. Selbstverständlich prüfen wir für Sie auch, ob die vorliegende Abmahnung wirksam ist.

Abmahnung ignorieren?

Dieses Verhalten kann nicht empfohlen werden und kann Sie unter Umständen sehr viel Geld kosten! Als Anschlussinhaber haften Sie nämlich unter Umständen auch für das Handeln von Dritten, ja sogar unbekannten Dritten. Man spricht hier von einer Störerhaftung. Auch wenn Sie keine Ahnung haben, warum Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie reagieren. Im Zweifel nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Mehr Informationen zu den Abmahnungen verschiedener Kanzleien erhalten Sie auf den individuellen Seiten der einzelnen Abmahnkanzleien (rechte Spalte) und unter Häufige Fehler.

Kosten der Abmahnung / abmahnenden Kanzlei

Am 09.10.2013 ist das „Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ in Kraft getreten und hat insbesondere im Bereich der Filesharing-Abmahnungen einige Änderungen zur Folge. Ist hiermit ein Ende der Massenabmahnungen wegen Filesharing in Sicht?

Die kurze Antwort: Nein, außergerichtlich ändert sich fast nichts, jedoch gibt es für den Fall der gerichtlichen Inanspruchnahmeeinige Änderungen. Die Kosten, die die abmahnende Kanzlei häufig fordert, sind zwar etwas niedriger als früher, dafür häufen sich aber Folgeabmahnungen.

Wir lassen Sie nicht allein!

oder rufen Sie an unter

0621 / 391820 22

Hier einige Antworten auf die häufigsten Fragen:

Sind daher die Kosten bei einer Filesharing-Abmahnung auf etwa 150 Euro gedeckelt? Klare und ernüchterne Antwort: NEIN, auf gar keinen Fall! Denn neben den Anwaltskosten, deren Erstattung auf einen Gegenstandswert von 1.000 Euro (also Gebühren in Höhe von 104 Euro zuzüglch Auslagenpauschale, also 124 Euro), kann unter Umständen ein Schadensersatz berechnet werden, so dass die Forderung nach wie vor höher als 124 Euro sein kann und – so unsere Erfahrung – auch ist.

Die Kostendeckelung bezieht sich auch nur auf die Anwaltskosten des Abmahners, nicht aber auf Kosten für die Ermittlung der IP-Adresse, Schadensersatz und sonstige Auslagen. Vor einer Zahlung sollte daher zwingend schriftlich geklärt sein, ob die Sache hiermit erledigt ist.

Auch ist fraglich, ob die Beschränkung der Erstattung der Anwaltskosten tatsächlich greift. Der Gesetzgeber hat ein so genanntes Hintertürchen aufgelassen, „wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist.“ Ohne gerichtliche Entscheidungen hierzu kann man heute noch nicht sicher sagen, wann die Beschränkung unbillig ist und in welchen Fällen nicht.

Nicht vergessen darf man, dass auch weiterhin gerade im Bereich der Musikabmahnungen (German-Top-100, Bravo Hits, Kontor) Folgeabmahnungen drohen – hier ist es nur ein schwacher Trost, dass die Kosten evtl. „nur“ 124 Euro zzgl. Schadenersatz betragen. Denn bei mehreren Folgeabmahnungen summiert sich dies auch zu einer größeren Summe.

Kosten des eigenen Anwalts

Mittlerweile gibt es zahlreiche Kanzleien, die sich auf de Verteidigung von Abgemahnten spezialisiert haben und ihre Hilfe anbieten. Wie überall gibt es auch hier schwarze Schafe, so dass es schnell zu einer bösen Überraschung kommen kann. Achten Sie daher vor der Beauftragung darauf, dass Ihnen klar und verständlich erklärt wird, welche Kosten der eigene Anwalt berechnet. Wir beschäftigen uns täglich mit Filesharing-Abmahnungen und können Ihnen daher eine günstige Pauschale anbieten. Selbstverständlich bekommen Sie von uns vor einer Beauftragung die Kosten nochmals schwarz auf weiß in einer E-Mail mitgeteilt, so dass Sie sicher sein können, was unsere Beauftragung kostet.

ZWEIGSTELLEN

GÖNNHEIMER & ZANDER RECHTSANWÄLTE
RATHAUSSTRASSE 1
67433 NEUSTADT

GÖNNHEIMER & ZANDER RECHTSANWÄLTE
BAD NAUHEIMER STRASSE 4
64289 DARMSTADT

KONTAKT

GÖNNHEIMER & ZANDER RECHTSANWÄLTE
FRIEDRICHSPLATZ 9
68165 MANNHEIM

0621-39 18 20 22

DATENSCHUTZ

IMPRESSUM