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Häufige Fehler

Immer wieder wenden sich Abgemahnte an uns, die vorher falsch beraten wurden und nun vor ernsten Problemen stehen. Das Urheberrecht und damit auch Abmahnungen wegen Filesharing sind ein Spezialgebiet, dass nicht jeder beherrscht. Wenden Sie sich daher immer an eine spezialisierte Kanzlei und verlassen Sie sich nicht auf Ratschläge aus Internetforen, Verbraucherzentralen, Polizei oder Rechtschutzversicherungen! Dr. Frank Zander ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und beschäftigt sich täglich mit Problemen rund um das Thema Filesharing.

Fehler 1

In zahlreichen Foren erhalte ich ein Muster einer Unterlassungserklärung. Das nehme ich und die Sache ist erledigt

Wäre Jura einfach und das Urheberrecht für jeden verständlich, müsste man es nicht studieren und es gebe für dieses Gebiet keine Fachanwaltsbezeichnung. Gerade in jüngster Zeit haben die Gerichte die Anforderungen an eine Unterlassungserklärung immer wieder verschärft. Einige uns bekannter Muster sind veraltet und damit unwirksam. Eine unwirksame Unterlassungserklärung wirkt wie eine nicht abgegebene Unterlassungserklärung und kann daher richtig teuer werden. Wer haftet aber dann dafür? Das anonyme Forum sicher nicht! Wir fertigen Ihnen eine sichere und wirksame Unterlassungserklärung an. Der Vorteil einer anwaltlich angefertigten Unterlassungserklärung: Der Anwalt haftet anders als ein Internetforum für seine Arbeit und übernimmt daher das Haftungsrisiko für Sie.

Aber auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung ist die Sache in den wenigsten Fällen erledigt. Die Gerichte sprechen von einer Antwortpflicht des Abgemahnten. Wir beraten Sie, was nach Abgabe der Unterlassungserklärung zu tun ist.

Zudem drohen oftmals Folgeabmahnungen. Hier sollte man vorbeugen. Gerne erklären wir Ihnen wie.

Fehler 2

Ich wende mich erstmal an die Verbraucherzentrale oder rufe meine Rechtschutzversicherung an, das ist günstiger

Vorsicht! Verbraucherzentralen leisten einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Bei Filesharing-Abmahnungen sind sie jedoch der falsche Ansprechpartner. Die vermeintlich günstige Beratung kann dann ganz schnell sehr teuer werden. Zwei Beispiele, die Dr. Frank Zander bearbeitet hat:

Eine Frau erhält eine Abmahnung wegen der Verbreitung von zwei Filmwerken und wendet sich an den Verbraucherschutz. Dieser rät dazu, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Die abmahnende Kanzlei erwirkt eine Einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht und die Abgemahnte ist genauso schlau wie vorher aber über 2.000 (!) Euro ärmer! Die Beratung bei uns hätte eine einstweilige Verfügung verhindert und etwa 1/10 der jetzigen Kosten verursacht.

In einem anderen Fall hat sich der Abgemahnte ebenfalls an die Verbraucherzentrale gewandt. Über die Verbraucherzentrale wurde eine Kanzlei beauftragt, die eine unwirksame Unterlassungserklärung abgegeben hat. Trotz Hinweises der Abmahnkanzlei, dass die Unterlassungserklärung unzureichend ist, wurde nicht mehr reagiert. Auch hier kam es zu einem Gerichtsverfahren, der Abgemahnte hat auch hier über 1.000 Euro zahlen müssen, weil er falsch beraten wurde!

Auch bei den Rechtschutzversicherungen sind nicht immer Sachbearbeiter mit der notwendigen Kenntnis im Urheberrecht vorhanden, so dass es zu Falschberatungen kommen kann.

Wir können daher nur raten, sich bei einer Abmahnung wegen Filesharing an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Wir lassen Sie nicht allein!

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Fehler 3

Ich gehe mit der Abmahnung zur Polizei

Auch hiervor muss gewarnt werden. Die Polizei ist hier der falsche Ansprechpartner. Einige unserer Mandanten haben haarsträubendes erlebt. Manche Polizeidienststellen raten dazu, die Abmahnung zu ignorieren, andere wiederum raten, den Betrag vollständig zu bezahlen. Beides kann so nicht ohne weiteres empfohlen werden. In einem Fall musste der Mandant sogar in einem Strafverfahren von uns verteidigt werden, da man ihm die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen hat!

Fehler 4

Ich gebe die modifizierte Unterlassungserklärung ab und zahle 100-150 Euro, das sagen auch manche Anwälte

Wenn Sie zu viel Geld haben, können Sie das gerne tun. Dies ist aber ein Fehler! Zum einen akzeptieren die Abmahnkanzleien bzw. die Rechteinhaber diese Kostendeckelung nicht. Zum anderen kann eine Teilzahlung als Anerkenntnis gewertet werden und dann können Sie auch den Rest zahlen. Auch wenn insbesondere eine Kanzlei, die sich auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisiert hat, zu einem solchen Vorgehen am Telefon rät – VORSICHT! Die Angelegenheit ist damit keineswegs erledigt. Wir sind der Auffassung, dass nur dann eine Zahlung erfolgen sollte, wenn die Sache damit erledigt ist. Von Teilzahlungen, verbunden mit der Hoffnung, dass dann nichts mehr passiert, können wir nur abraten!
Auch bei den Rechtschutzversicherungen sind nicht immer Sachbearbeiter mit der notwendigen Kenntnis im Urheberrecht vorhanden, so dass es zu Falschberatungen kommen kann.

Wir können daher nur raten, sich bei einer Abmahnung wegen Filesharing an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden.

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