Sie wurden von
Gutsch & Schlegel
wegen Filesharing oder
eines eBay-Angebots abgemahnt?
Tief durchatmen. Wir helfen Ihnen.
Bleiben Sie ruhig.
Abmahnungsschreiben können einen ganz schön nervös machen. Damit Sie Ihre Nerven behalten können, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung.
Unterschreiben Sie nichts.
Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Damit könnten Sie gleichzeitig Ihre Schuld eingestehen. Und diese wollen wir doch erst einmal überprüfen.
Zahlen Sie nichts.
Die geforderten Beträge liegen häufig bei mehreren hundert Euro. Bei fehlerhafter Abwicklung kann es schnell mehr werden. Unser Ziel ist es, dass Sie nichts oder deutlich weniger bezahlen.
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0621 / 391820 22
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Abmahnung Sasse und Partner (Gutsch & Schlegel)
Bis etwa Mitte 2016 wurden Abmahnungen von der Kanzlei Sasse und Partner ausgesprochen. Nach Angaben der Kanzlei Sasse und Partner auf deren Homepage http://www.sasse-partner.com/ haben die Partner beschlossen sich zu trennen. Zwischenzeitlich liegt uns auch eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft vor. Wir gehen aktuell davon aus, dass der Bereich des Filesharings bzw. der Bootleg-Abmahnungen nunmehr von dieser Kanzlei, die aus ehemaligen Partnern der Kanzlei Sasse besteht, weiter bearbeitet wird. Die nachfolgenden Informationen zur Kanzlei Sasse & Partner gelten daher nunmehr für die Kanzlei Gutsch & Schlegel.
Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Sasse und Partner (bzw. Gutsch&Schlegel Rechtsanwälte) erhalten? Sie werden nun aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben? Es wird Ihnen angeboten die gesamte Angelegenheit gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages mehreren hundert Euro zu erledigen? Behalten Sie zunächst einen kühlen Kopf und handeln Sie nicht voreilig!
Wir sind eine im Bereich des Filesharings spezialisierte und erfahrene Kanzlei. Aus unserer Erfahrung können wir gut nachvollziehen wie Sie sich fühlen und wissen auf was es jetzt ankommt. Dr. Frank Zander ist zudem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Bearbeitung solcher Abmahnungen. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung können Sie uns gerne kontaktieren um ein mögliches Vorgehen in Ihrem Einzelfall zu besprechen. Eine Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung ist möglich. Wir vertreten Sie auch, wenn Sie eine Abmahnung von Sasse wegen eines Angebots auf eBay erhalten haben. Wenn Sie uns mit der rechtlichen Vertretung beauftragen wollen, senden Sie uns einfach das ausgefüllte Mandatsformular nebst Vollmacht zurück. Dieses finden Sie hier.
Ist die Kanzlei Sasse und Partner (bzw. Gutsch&Schlegel Rechtsanwälte) als abmahnende Kanzlei bekannt?
Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse und Partner (bzw. Gutsch&Schlegel Rechtsanwälte ) mahnt regelmäßig ab. Die dabei geforderten Beträge sind erheblich, meist wird ein Betrag von mehreren hundert Euro gefordert. In der Vergangenheit hat die Kanzlei Sasse und Partner eine Vielzahl an Abmahnungen im Bereich des Filesharings ausgesprochen. Die neue Kanzlei Gutsch & Partner hat einen unserer Mandanten wegen des Verbreitens einer Bootleg-CD abgemahnt.
Warum haben Sie eine Abmahnung von Sasse und Partner (bzw. Gutsch&Schlegel Rechtsanwälte) erhalten?
Der Vorwurf der Rechtsanwaltskanzlei Sasse und Partner (bzw. Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte) ist, dass Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk in einer Internettauschbörse ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht haben. Dabei sollen Sie von einer hierauf spezialisierten Ermittlungsfirma überwacht worden sein, die auch Ihre IP-Adresse protokoliert haben soll.
Muss ich mit weiteren Abmahnungen rechnen?
Ob weitere Abmahnungen drohen kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu ist immer der Einzelfall zu betrachten. Sollten Sie in aktivem Umfang Internettauschbörsen genutzt haben, können weitere Abmahnungen – auch von anderen Kanzleien – nicht ausgeschlossen werden. Sprechen Sie uns an um auch hier eine gemeinsame Strategie zu planen und die Gefahr von Folgeabmahnungen zu minimieren. Gerade das öffentliche Zugänglichmachen von TV-Serien wird häufig abgemahnt.
Wir lassen Sie nicht allein!
oder rufen Sie an unter
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Mit oder ohne Anwalt gegen die Abmahnung vorgehen?
Unsere Empfehlung ist sich mit der Hilfe eines erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalts gegen die Abmahnung zu wehren. Im Internet gibt es viele gute und auch viele schlechte Ratschläge. Ob der Ratschlag gut oder schlecht war, erfährt man meist leider erst wenn es zu spät ist. Die erforderlichen Schritte sollten stets nach Betrachtung des Einzelfalles geplant und umgesetzt werden. Nach unserer Meinung sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt und nicht mit einem anonymen Internetforum beraten. Vermeintlich gute Tipps und anonym erstellte Unterlassungserklärungen sind selten die für Sie beste Lösung. Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung ist der Rechtsstreit nämlich noch lange nicht abgeschlossen. Nun gilt es die Forderung abzuwehren oder ggfls. zu reduzieren.
Unsere Anwälte können auf die Erfahrung aus der Betreuung von mehreren Tausend Fällen im Bereich des Filesharings zurückgreifen.
Noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen haben nutzen Sie doch einfach die kostenlose Ersteinschätzung. Sie können uns über das Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 0621 39182022 erreichen. Antworten auf wiederkehrende und häufige Fragen finden Sie auch unter Häufige Fehler.
Kosten des eigenen Anwalts
Mittlerweile gibt es zahlreiche Kanzleien, die sich auf de Verteidigung von Abgemahnten spezialisiert haben und ihre Hilfe anbieten. Wie überall gibt es auch hier schwarze Schafe, so dass es schnell zu einer bösen Überraschung kommen kann. Achten Sie daher vor der Beauftragung darauf, dass Ihnen klar und verständlich erklärt wird, welche Kosten der eigene Anwalt berechnet. Wir beschäftigen uns täglich mit Filesharing-Abmahnungen und können Ihnen daher eine günstige Pauschale anbieten. Selbstverständlich bekommen Sie von uns vor einer Beauftragung die Kosten nochmals schwarz auf weiß in einer E-Mail mitgeteilt, so dass Sie sicher sein können, was unsere Beauftragung kostet.
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