Abmahnungen
Gönnheimer & Zander unterstützen Sie im Kampf gegen den Abmahnwahn.
Sie haben eine Abmahnung wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben?
Dann bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und nutzen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht! Rechtsanwalt Dr. Frank Zander, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht steht Ihnen mit seinem Team auch am Wochenende für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung!
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