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Sie wurden von der
IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
wegen Filesharing abgemahnt?

Tief durchatmen. Wir helfen Ihnen.

Bleiben Sie ruhig.

Abmahnungsschreiben können einen ganz schön nervös machen. Damit Sie Ihre Nerven behalten können, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung.

Unterschreiben Sie nichts.

Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Damit könnten Sie gleichzeitig Ihre Schuld eingestehen. Und diese wollen wir doch erst einmal überprüfen.

Zahlen Sie nichts.

Die geforderten Beträge liegen häufig bei mehreren hundert Euro. Bei fehlerhafter Abwicklung kann es schnell mehr werden. Unser Ziel ist es, dass Sie nichts oder deutlich weniger bezahlen.

Rufen Sie an.

In unserer kostenlosen Erstberatung
erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen.

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Fordern Sie Ihre kostenlose Erstberatung an

Wir helfen mit Ihrer Abmahnung von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie haben eine Abmahnung wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten?

Der Vorwurf

Es wird Ihnen vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk zugänglich gemacht wurde und jetzt wird von Ihnen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt? Man bietet Ihnen an die Sache durch die Zahlung von mehreren hundert Euro (meist Beträge zwischen 469 und 915€) aus der Welt zu schaffen?

Sie sind nicht alleine. So geht es jährlich mehreren tausend Personen in Deutschland. Wichtig ist es, jetzt richtig zu handeln.

„Kein Standardprozess, sondern individuelle Beratung.“

Mit steigender Abmahntätigkeit im Filesharing-Bereich, gibt es auch immer mehr Anwälte, die in dem Bereich tätig sind. Beachten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsanwaltes, dass Sie individuell betreut werden und nicht einfach nur ein Standardprozess abgespult wird.

Unser erfahrenes Team hat schon mehrere tausend Fälle von Filesharing betreut, wobei jeder Einzelfall individuell betrachtet und geprüft wird. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht rate ich Ihnen zunächst einmal Ruhe zu bewahren und unsere kostenlose Erstberatung zu nutzen.

Schnell. Zuverlässig. Kompetent: Unsere kostenlose Erstberatung.

Die Abmahnung eines Anwaltes kann ganz schön beunruhigen, aber bevor Sie einfach etwas unterschreiben oder zahlen, sollten wir uns Ihren speziellen Fall ganz genau anschauen. Nutzen Sie hierfür unsere kostenlose Erstberatung.

Wir sind täglich unter der Nummer 0621 / 39182022 für Sie erreichbar, auch am Wochenende.

Was unterscheidet uns?

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über umfangreiche Erfahrungen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Bearbeitung solcher Abmahnungen.

Um Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu werden, müssen nach der Fachanwaltsordnung „besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen“ vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden (vgl. § 2 FAO).

Gemeinsam mit unserem Filesharing-Team, welches von mir geleitet wird, befassen wir uns schwerpunktmäßig mit Abmahnungen wegen Filesharings.

Wir wissen, was jetzt zu tun ist. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Beratung zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, weniger oder gar nichts zu bezahlen.

Wir sind persönlich für Sie da.

Wir lassen Sie nicht allein!

oder rufen Sie an unter

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Was sollten Sie auf keinen Fall tun?

Versenden Sie keine Musterunterlassungserklärung.

In Internetforen wird häufig geraten eine Musterunterlassungserklärung abzugeben. Oft sind die Vorlagen veraltet oder fehlerhaft. Zudem sind Sie gar nicht zwangsläufig verpflichtet eine derartige Unterlassungserklärung abzugeben. Bevor Sie irgendeine Erklärung abgeben, sollten wir zunächst individuell prüfen, ob Sie dazu verpflichtet sind. Eine fehlerhafte Erklärung kann schnell in einem Gerichtsverfahren enden.

Warnung vor modifizierter Unterlassungserklärung & Zahlung von 150€.

Viele Anwälte und Verbraucherschutzhotlines raten zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und der Zahlung von 150€. Auch hier gehen Sie einen Unterlassungsvertrag ein und müssen bei einem wiederholten Verstoß mit einer Vertragsstrafe von mehreren tausend rechnen. Auch wurde in diesem Fall nicht geprüft, ob Sie unschuldig sind und gar nichts zahlen müssen. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung, damit Sie in allen Fällen abgesichert sind.

Seien Sie vorsichtig mit den Tipps der Verbraucherschutzzentrale oder Rechtschutzversicherungen.

Verbraucherschutzzentralen leisten einen wichtigen Beitrag. Bei Filesharing-Abmahnungen sind sie jedoch nicht zwingend der richtige Ansprechpartner. Die vermeintlich günstige Beratung kann dann ganz schnell sehr teuer werden. Zwei Beispiele, die Dr. Frank Zander bearbeitet hat:

Eine Frau erhält eine Abmahnung wegen der Verbreitung von zwei Filmwerken und wendet sich an den Verbraucherschutz. Dieser rät dazu, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Die abmahnende Kanzlei erwirkt eine Einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht und die Abgemahnte ist genauso schlau wie vorher aber über 2.000 (!) Euro ärmer! Die Beratung bei uns hätte eine einstweilige Verfügung verhindert und etwa 1/10 der jetzigen Kosten verursacht.

In einem anderen Fall hat sich der Abgemahnte ebenfalls an die Verbraucherzentrale gewandt. Über die Verbraucherzentrale wurde eine Kanzlei beauftragt, die eine unwirksame Unterlassungserklärung abgegeben hat. Trotz Hinweises der Abmahnkanzlei, dass die Unterlassungserklärung unzureichend ist, wurde nicht mehr reagiert. Auch hier kam es zu einem Gerichtsverfahren, der Abgemahnte hat auch hier über 1.000 Euro zahlen müssen, weil er falsch beraten wurde!

Auch bei den Rechtschutzversicherungen sind nicht immer Sachbearbeiter mit der notwendigen Kenntnis im Urheberrecht vorhanden, so dass es zu Falschberatungen kommen kann.

Wir können daher nur raten, sich bei einer Abmahnung wegen Filesharings an eine spezialisierte Fachanwalts-Kanzlei zu wenden.

Wer ist die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft?

Bei der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft handelt es sich um eine Anwaltskanzlei aus Berlin. Stand Juni 2019 ist der Geschäftsführer dieser GmbH Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der bereits seit mehreren Jahren für Mandanten wie die Digirights Administration Urheberrechtsverletzungen abmahnt. Die IPPC mahnt regelmäßig wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen aus dem Bereich Erwachsenenunterhaltung ab. Jedenfalls haben wir bis dato nur Abmahnungen wegen der öffentlichen Zugänglichmachung von Pornofilmen im Auftrag der MG Premium Ltd. In Zypern vorgelegt bekommen.

Muss ich mit weiteren Abmahnungen rechnen?

Ob weitere Abmahnungen drohen kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu ist immer der Einzelfall zu betrachten. Sollten Sie in aktivem Umfang Internettauschbörsen genutzt haben, können weitere Abmahnungen – auch von anderen Kanzleien – nicht ausgeschlossen werden. Sprechen Sie uns an, um auch hier eine gemeinsame Strategie zu planen und die Gefahr von Folgeabmahnungen zu minimieren.

Mit oder ohne Anwalt vorgehen?

Im Internet gibt es gute und schlechte Ratschläge. Was der richtige Schritt in Ihrem Fall ist, sollte individuell geprüft werden und steht noch in keinem Internetforum. Wir warnen vor Experimenten. Falsche Ratschläge können Sie sehr schnell sehr teuer zu stehen kommen.

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