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Sie haben einen Mahnbescheid
oder eine Klage
vom Gericht erhalten?

Tief durchatmen. Wir helfen Ihnen.

Bleiben Sie ruhig.

Abmahnungsschreiben können einen ganz schön nervös machen. Damit Sie Ihre Nerven behalten können, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung.

Unterschreiben Sie nichts.

Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Damit könnten Sie gleichzeitig Ihre Schuld eingestehen. Und diese wollen wir doch erst einmal überprüfen.

Zahlen Sie nichts.

Die geforderten Beträge liegen häufig bei mehreren hundert Euro. Bei fehlerhafter Abwicklung kann es schnell mehr werden. Unser Ziel ist es, dass Sie nichts oder deutlich weniger bezahlen.

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Entgegen der Auffassung mancher Internetforen klagen die Abmahnkanzleien durchaus. Insbesondere die Kanzlei Waldorf Frommer aus München, aber auch die Kanzlei .rka aus Hamburg führen zahlreiche gerichtliche Verfahren. Anders als die Abmahnung erhalten Sie den Mahnbescheid oder die Klage vom Gericht in einem gelben Umschlag zugestellt.

Was ist jetzt zu tun?

Grundsätzlich gilt: Ab Zustellung des Mahnbescheides läuft ein gerichtliches Verfahren mit Fristen, die nicht ignoriert werden sollen. Ab sofort ist es wichtig, jeden Schritt genau zu überdenken und die Sache ernst zu nehmen. Es sind nun keine Droh- oder Bettelbriefe, wie die außergerichtlichen Schreiben oft genannt werden, sondern Schreiben im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Wir haben bereits zahlreiche gerichtliche urheberrechtliche Verfahren geführt. Grundsätzlich muss man sagen, dass vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht und jeder sich dort selbst vertreten kann. Es empfiehlt sich jedoch, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.

Wie verhalten?

Wenn Sie die Tat nicht persönlich begangen haben, schulden Sie in der Regel keinen Schadensersatz. Allerdings kann es dazu führen, dass Sie Anwaltskosten schulden. Wenn Sie also nicht Täter sind, besteht die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid teilweise Widerspruch einzulegen. Dies sollte jedoch im Rahmen eines anwaltlichen Gespräches geklärt werden. Es gibt hier zu viele Möglichkeiten, die auch nicht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erörtert werden können.

Wir lassen Sie nicht allein!

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Was kostet unsere Beauftragung?

Das Urheberrecht ist eine Spezialmaterie. Insbesondere in gerichtlichen Verfahren kommt es darauf an, dass ein Anwalt zur Seite steht, der entsprechende gerichtliche Erfahrung mit solchen Verfahren hat und weiß, was er tut.

Im Mahnverfahren berechnen wir die gesetzlichen Gebühren. Für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid werden die gesetzlichen Gebühren berechnet. Diese belaufen sich gemäß Ziffer 3307 VV RVG auf eine 0,5 Gebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Bei einer Forderung von 1.200 Euro sind dies 82,11 Euro, bei einer Forderung von 1.700 Euro sind dies 107,10 Euro. Sollte es außergerichtlich zu einer Einigung kommen, berechnen wir für die gesamte Tätigkeit die gesetzlichen Gebühren, die je nach Streitwert meist zwischen 200 und 250 Euro liegen. Im Rahmen der Verhandlungen gelingt uns auch regelmäßig, die Kosten unserer Beauftragung wieder „reinzuholen“. Die meisten Mandanten wählen diesen Weg, weil ein Klageverfahren sehr zeit- und kostenintensiv ist.

Gerne vertreten wir Sie aber auch im Klageverfahren. Im Falle einer Klage arbeiten wir nicht nach den gesetzlichen Gebühren. Die Klageschriften der Kanzleien umfassen mit Anlagen häufig mehr als 50 Seiten. Die Gebühren, die der Gesetzgeber für ein solches Verfahren vorsieht, sind in diesen Fällen nicht kostendeckend, weswegen wir im Rahmen einer Klage nur mit einer Honorarvereinbarung arbeiten, die wir im Rahmen eines Gesprächs gerne mit Ihnen erörtern. Die konkreten Kosten Ihres Falles nennen wir Ihnen selbstverständlich vor der Beauftragung und vor Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung.

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